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Einigung über die Finanzierung der Telematikinfrastruktur

Ab 1. Juli 2018 * hat der Gesetzgeber im eHealth-Gesetz die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online zu prüfen und zu aktualisieren. Am 05. Mai 2017 haben sich dazu die KBV und der GKV-Spitzenverband über die Finanzierung der Kosten für die Erstausstattung als auch für den laufenden Betrieb für die Telematikinfrastruktur geeinigt. Diese Vereinbarung gilt ab dem 01. Juli 2017.
* Geändert auf “ab 01.01.2019” (Stand: September 2017)

Die Eckpunkte der Finanzierung im Überblick:

  • Der Erstattungsbetrag für die einmalige Anschaffung eines Konnektors (mit Funktion für qualifizierte elektronische Signatur QES) liegt in Höhe von 2.620 Euro.
    Dieser Betrag gilt für das 3. Quartal 2017. In den drei Folgequartalen sinkt dieser Betrag um jeweils zehn Prozent (also 4. Quartal 2017 bis 2. Quartal 2018), wobei jeweils der Zeitpunkt der Installation in der Arztpraxis ausschlaggebend ist.
  • Erstattungsbetrag Stationäres Kartenterminal: 435 Euro
  • Erstattungsbetrag Mobiles Kartenterminal: 350 Euro
  • Startpauschale von einmalig 900 Euro sowie von definierten Beträgen für den laufenden Betrieb

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine zugelassenen Kartenterminals und Konnektoren für den Produktivbetrieb. Sobald es ein ausgereiftes Marktangebot gibt, werden wir Ihnen ein Bundle von Komponenten zusammenstellen und anbieten.

Der sich aus der Finanzierungsvereinbarung ergebene Zeitplan ist jedoch sehr ambitioniert und es ist davon auszugehen, dass sich nachträgliche Änderungen ergeben können.
Nutzen Sie währenddessen unseren TI-Ready-Check zur Überprüfung Ihrer EDV-Praxisanlage.
Wir werden Sie weiterhin regelmäßig über Neuigkeiten und unsere nächsten Schritte informieren.

Ich bin QUINCY-Anwender und interessiere mich für einen TI-Ready-Check in meiner Praxis. Zum Kontaktformular

Weitere Informationen und Quellen

Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

Pressemitteilung der KBV

KBV-Seite zum E-Health-Gesetz und Telematikinfrastruktur mit Flyer zum Downloaden

Autoren: Mediateam / Datum: 11.05.2017

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