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FREY TI-Fairpaket: Auslieferung an Praxen startet jetzt

In Kooperation mit der DGN Deutsches Gesundheitsnetz GmbH bietet FREY das „FREY TI-Fairpaket“ an, mit dem sich Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden können. Nachdem nun auch der darin enthaltene TI-Konnektor von der gematik zugelassen wurde, startet FREY ab sofort mit der Auslieferung und Installation des Pakets.

Das FREY TI-Fairpaket umfasst einen TI-Konnektor, ein Servicepaket inkl. VPN-Zugangsdienst und Konnektorwartung, zwei stationäre E-Health-Kartenterminals zur Auswahl sowie optional ein mobiles Kartenterminal. Zulieferer des Konnektors und VPN-Zugangsdienstes sind die secunet Security Networks AG und Arvato Systems. Während der VPN-Zugangsdienst bereits Ende Oktober von der gematik zugelassen wurde, stand die Zulassung des Konnektors weiterhin aus, so dass sich die Auslieferung des Starterpakets verzögerte.

Konnektor seit gestern zugelassen

Seit gestern (11. Dezember) ist nun auch der TI Konnektor zugelassen und das DGN freut sich, jetzt mit der Auslieferung seines Pakets starten zu können. “Unser TI Starterpaket in seiner jetzigen Form ist auf die Praxisverwaltungssysteme unserer Partner optimal abgestimmt”, berichtet DGN-Geschäftsführer Armin Flender. “Da sich der DGN TI Konnektor um zusätzliche Applikationen modular erweitern lässt, ist er zukunfts- und investitionssicher.”

Bis Ende März 2019 bestellen

Laut Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), das zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt, müssen Praxen bis zum 30. Juni 2019 an die TI angeschlossen sein und den ersten Versichertenstammdaten-Abgleich (VSDM) durchgeführt haben. Verbindlich zu bestellen ist die erforderliche Technik allerdings bereits bis zum 31. März kommenden Jahres. Dies müssen die Praxen gegenüber ihrer zuständigen Kassenärztlichen Verei­nigung (KV) bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) auch nachweisen. Sonst drohen Sanktionen in Form einer Vergütungskürzung um ein Prozent.

An Praxisausweis (SMC-B) denken

Für die Inbetriebnahme des Konnektors und der anderen TI-Komponenten zwingend erforderlich ist der elektronische Praxisausweis, auch Institutionsausweis oder Security Module Card Typ B (kurz SMC-B) genannt. Praxen sollten ihn deshalb rechtzeitig, ca. 4 Wochen vor dem geplanten Installationstermin, beantragen.

Der Praxisausweis ist nicht automatisch im FREY TI-Fairpaket enthalten, denn aufgrund des Prüfverfahrens durch die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen müssen Praxen ihre/n Ausweis/e selbst bei einem zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter (VDA) beantragen. Dazu zählt auch unser Partner medisign.

Weitere Informationen und Quellen

Autorin: B. Bor, K. Chalupka / Datum: 12.12.2018

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