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KIM – Verpflichtung 2021

Ob elektronische Arztbriefe, Befunde oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): QUINCY-Praxen, die einen TI Konnektor einsetzen, können ab nächstem Jahr mit dem DGN KIM-Fachdienst (“Kommunikation im Medizinwesen”) eine Vielzahl an sensiblen Daten und Dokumenten austauschen – Ende-zu-Ende-verschlüsselt sowie über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg. Vertragsärzte benötigen KIM bald auch, um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sind Sie voraussichtlich ab Mitte 2021 zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtet.

Was benötige ich?

Sie benötigen

  • ein kostenfreies Konnektor-Update
  • einen elektronischen Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA G2)
  • sowie den KIM-Fachdienst

um einen Arztbrief oder eine eAU elektronisch zu unterschreiben und zu versenden. Das Konnektor-Update werden wir noch in diesem Jahr auf Ihrem Konnektor weitgehend automatisch installieren.

Kann ich jeden KIM-Dienst Anbieter auswählen?

Gemäß der gematik-Spezifikation wird für QUINCY jeder KIM-Dienst einsetzbar sein. Aber nur der DGN KIM-Dienst wird vollständig in QUINCY integriert, getestet und gepflegt, sodass Sie in Ihrer gewohnten Softwareumgebung Daten empfangen und versenden können. Auch den telefonischen Support können wir nur für den in QUINCY integrierten DGN KIM-Dienst anbieten.

Das Deutsche Gesundheitsnetz (DGN) gibt Ihnen ab sofort die Möglichkeit, Ihre Wunsch-E-Mail-Adresse für KIM zu reservieren und den Dienst vorzubestellen.

Für die Vorbestellung tragen Sie bitte Ihre Wunsch-E-Mail-Adresse für KIM ein. Es wird umgehend geprüft, ob die gewünschte Adresse (noch) verfügbar ist. Sie benötigen für die Registrierung Ihre DGN-Kundennummer und Ihre reguläre E-Mail-Adresse für die Bestätigung. Ihre DGN-Kundennummer finden Sie bspw. auf der letzten Rechnung.

Auf nachfolgender Webseite können Sie sich registrieren:

www.dgn.de/dgn-kim-email-dienst

Wie sehen die Förderpauschalen für KIM aus?

Für die Einrichtung des KIM-Dienstes zahlen die Krankenkassen einmalig 100 Euro je Praxis. Der laufende Betrieb wird mit 23,40 Euro je Praxis und Quartal finanziert.

Ein Muss für KIM: der eHBA G2 von medisign

Eine Voraussetzung für den Datenaustausch mit KIM ist der elektronische Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA G2), um Dokumente rechtsverbindlich digital signieren zu können. Diesen Ausweis erhalten Sie, wie Ihren Praxisausweis (SMC-B), bei medisign, einem DGN-Tochterunternehmen unter

www.ehba.de/frey

Das medisign Informations- und Bestellportal ist erreichbar unter: www.ehba.de/frey

 

Autoren: Beatrice Bor, Maximilian Flender, DGN GmbH

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